Freitag, 26. April, 2024

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Online-Vertrag per Klick beenden: Kündigungs-Button muss sichtbar sein!

Beim Shopping, beim Onlinedating und auf Buchungsplattformen: Ein Vertrag kommt im Web per Klick schnell und problemlos zustande. Es gibt wohl kaum einen User, der diese Erfahrung noch nicht gemacht hat. Denn immer mehr Menschen nutzen Dienstleistungen online. Sie organisieren sich den nächsten Kurzurlaub digital oder nutzen den Streamingdienst mit den Lieblingsfilmen. Allerdings lässt der schnelle Mausklick andersherum zu wünschen übrig, eine Kündigung geht im Internet längst nicht so “ratzifatzi”, wie zuvor ein Deal abgeschlossen wurde. Denn: Den Kündigungsbutton sucht man häufig vergebens.

Der Kündigungs-Button ist oft gut versteckt

Oft ist er so versteckt, dass man den Verdacht hegen könnte, dass dieses Gebaren darauf abzielt, dass der Kunde seine Kündigungsgedanken begräbt. Vor allem Nutzer von Dating-Diensten im Netz können ein Lied davon singen. Nicht wenige Singles sind von teuren Kontakteportalen bedient und wollen kündigen, wenn sich statt der großen Liebe nur monatlich hohe Kosten einstellen. Allerdings ist das manchmal nur schwer möglich.

Damit sowas ausgeschlossen wird, müssen online geschlossene Verträge per Klick mit gut sichtbarem Kündigungs-Button zu kündigen sein. Laut der SÄCHSISCHEN ZEITUNG, die sich dem Thema in einem Bericht vom 23. November 2022 widmet, gilt diese Regelung bereits fünf Monate.

Doch dass sie flächendeckend im Netz umgesetzt wurde, ist allerdings weit gefehlt. So schreibt das Blatt, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen bei der Überprüfung von 840 Webseiten festgestellt hat, dass auf knapp jeder dritten Seite der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton fehlte.

Bei vielen Websites kann man nicht unkompliziert kündigen

Die SÄCHSISCHE ZEITUNG schreibt in diesem Zusammenhang:

“(…)In 65 Fällen sei die Schaltfläche auf der Webseite versteckt worden, 38-mal sei ihre Beschriftung unzulässig gewesen(…)”

Laut der Zeitung waren bei besagter Prüfung nur auf 273 Internetseiten die Kündigungsbuttons vorschriftsmäßig eingerichtet. Die Folge dieses Checks sind Abmahnungen und Klagen gegenüber diesen Seiten.

Wer sich also aktuell damit herumschlägt, einen im Web abgeschlossenen Vertrag zu kündigen und nach dem Kündigungsbutton vergeblich sucht, der kann der Verbraucherzentrale diesen Vorgang melden – wie zum Beispiel hier. Zusätzlich kann er dort um Hilfe für sein Problem ersuchen, denn in vielen Fällen gestaltet sich das “Verbraucher in Verträgen halten” nicht gesetzeskonform.

So hat man gute Chancen, zu seinem Recht zu kommen und nicht über lange Zeiträume in ungeliebten Verträgen zu versauern.

Sind die Kündigungsbedingungen nicht transparent, dann Finger weg!

Ansonsten gilt: Hat man vor, im Internet einen Vertrag abzuschließen, sollte man schon im Vorab schauen, ob die betreffende Website einen gut sichtbar platzierten Online-Kündigungsbutton hat. Wenn nicht: Finger weg!

Mehr zum Thema findet man auf weiterführenden Seiten im Netz.

Quelle: SÄCHSISCHE ZEITUNG vom 23. November 2022

Bild: stock.adobe.com / Konstantin Yuganov
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