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Mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt veranstalten – so geht’s

Zwei alte Kinderrucksäcke im Keller, Kisten voller Spielzeug auf dem Dachboden und im Kleiderschrank immer wieder Klamotten, die man irgendwie nie anzieht. Ganz ehrlich: Wie viele Dinge stehen oder liegen bei Ihnen zu Hause herum, die Sie längst nicht mehr brauchen? Das Shirt, das mal passte oder in das man sich rein“ernähren“ wollte, Bücher, die gelesen oder nur angefangen sind, Deko, die kein Mensch braucht. Dazu Kindersachen, Küchenutensilien oder die berühmte Kiste, bei der niemand mehr genau weiß, was eigentlich darin steckt. Natürlich könnte man alles fotografieren, online einstellen und einzeln verkaufen. Doch die altgedienten Second Hand-Plattformen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren, inzwischen schlägt man sich mehr mit blöden Anfragen und unzuverlässigen Leuten herum, als dass man wirklich gut verkauft. Hinzu kommt, dass das Angebot dort in manchen Kategorien so überbordend ist, dass vieles ewig oder überhaupt nicht weggeht. Stichwort: Kinder-Kleiderpakete…Die schöne Alternative dazu ist: Mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt veranstalten. Einfach als „Selbst sind die Frauen“-Projekt, privat und relaxt.

Mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt veranstalten: Entspanntes Trödeln garantiert!

Alles was dazu gebraucht wird, ist eine private Fläche. Die Garage, der Hof, der (Vor)Garten. Wenn man (FRAU) denn Eigentum hat. Ist man Mieterin, benötigt man die Erlaubnis des Vermieters, aber das ist machbar. Hat man sich erst einmal auf den Ort, an dem man mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt veranstalten will, geeinigt, geht es in die nächste Runde. Ausmisten, Preise überlegen, die Anordnung durchdenken und kreativ ein Plakat oder Aufsteller gestalten, der die Leute anlockt.

Clever ist es, den privaten Flohmarkt dann zu veranstalten, wenn im Ort vielleicht sowieso schon Bambule ist. Sei es, weil eine Kirmes veranstaltet wird, ein sportliches Ereignis stattfindet oder anderweitig Trubel herrscht. Dann reicht mitunter ein knalliges Schild am Hoftor oder ein Aufsteller am Wegesrand schon aus.

Das Sortiment sollte sich aus dem zusammensetzen, was jede Einzelne ausmisten will, keine Neuware (siehe die to do`s unten!). Eine Freundin hat vielleicht jede Menge Kleidung (ein mobiler Kleiderständer mit einem knalligen Schild versehen, kann ein toller Eyecatcher sein!), die andere Bücher und Deko, die nächste Haushaltsgegenstände oder längst vergessene Schätze vom Dachboden.

Kunden anlocken: Eyecatcher bewusst einsetzen

Schon im Vorfeld sollten sich Freundinnen zusammen überlegen, wie sie den privaten Flohmarkt anordnen wollen. Soll der Kleiderständer vorne am Tor oder Garten-Eingang stehen und Aufmerksamkeit anziehen oder sollte es doch als Werbung ein außergewöhnliches Deko-Utensil sein, das die Leute anlocken soll? Ist das geklärt, muss man nur noch kleine Details abklären, die man vielleicht noch für diese Aktion benötigt. Stichwort: Tische und Stühle. Hierauf kann man sowohl alles schön anordnen, als auch darauf sitzen und auf Kundschaft warten.

Am besten setzt man auf eine geordnete Organisation, die unter den Freundinnen beispielsweise so aussehen kann:

  • Wer macht mit?
  • Wer bringt was mit?
  • Wie viel Platz wird benötigt?
  • Wer stellt Tische oder Kleiderständer zur Verfügung?
  • Wer bringt Kaffee, Kuchen oder Getränke mit?
  • Wer kümmert sich um die Bekanntmachung?

Je früher diese Fragen geklärt sind, desto entspannter wird der Flohmarkttag.

Mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt veranstalten: Gezielte Werbung ein Muss

Findet an dem Tag, an dem man mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt veranstalten will, kein anderer Termin im Ort statt, der Kunden bringt, sollte man ein paar Euro investieren und Flyer drucken lassen, die man in der Nachbarschaft und weiteren Umgebung einwirft. Auch eine kurze Mitteilung an die örtliche Lokalpresse kann von Erfolg gekrönt sein. Vielleicht findet sich der Termin ja in den Veranstaltungs-Tipps fürs Wochenende (am besten Samstags, siehe unten) wieder? Alles andere kann über Social Media und dort auch in den lokalen Gruppen kommuniziert werden, das verfehlt seine Wirkung nicht.

Doch wie verhält es sich in Deutschland eigentlich rechtlich, wenn man mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt organisieren will? Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen beschäftigen. Denn ein privater Flohmarkt auf eigenem Grund ist etwas anderes als ein gewerblich organisierter Markt.

Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften handeln

Zudem: Bei einer kleinen, gelegentlichen Veranstaltung, bei der Privatpersonen gebrauchte persönliche Gegenstände verkaufen, gelten andere Voraussetzungen als bei einem gewerblichen Flohmarkt mit professionellen Händlern.

Die wichtigsten Do`s

  • Auf privatem Grund bleiben: Veranstalten Sie den Flohmarkt auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf einer Fläche, deren Nutzung Sie ausdrücklich erlaubt bekommen haben.
  • Als Mieterin vorher den Vermieter fragen: Wenn Garten, Hof, Einfahrt oder Gemeinschaftsflächen eines Mietobjekts genutzt werden sollen, holen Sie besser vorher die Zustimmung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung ein.
  • Nur private gebrauchte Sachen verkaufen: Kleidung, Bücher, Spielzeug, Haushaltsgegenstände, Deko, Möbel und ähnliche gebrauchte persönliche Gegenstände passen zum privaten Flohmarkt. Eine gelegentliche private Veranstaltung mit nicht gewerblichen Anbietern fällt grundsätzlich nicht unter die gewerberechtlichen Vorschriften für gewerbliche Märkte.

Nur gelegentlich veranstalten: Der Charakter sollte tatsächlich privat bleiben. Wer regelmäßig Waren einkauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, kann in den gewerblichen Bereich geraten. Auch häufige oder dauerhaft organisierte Verkaufsveranstaltungen können anders beurteilt werden.

  • Bei Unsicherheit das örtliche Ordnungsamt fragen: Gerade wenn aus dem kleinen Flohmarkt mit Freundinnen eine größere Veranstaltung wird, ist eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde bzw. dem Ordnungsamt sinnvoll.
  • Sonn- und Feiertage vorher prüfen: Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Für private Flohmärkte gelten die jeweiligen Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder. Die Regelungen unterscheiden sich regional; ein privater Flohmarkt ist daher nicht automatisch an jedem Sonntag zulässig.

Nachbarschaft berücksichtigen: Besucheraufkommen, parkende Autos, Musik und Lärm sollten nicht zu einer vermeidbaren Belästigung führen. Das allgemeine Ordnungsrecht bleibt auch bei einem privaten Flohmarkt relevant.

  • Verkehr und Rettungswege freihalten: Einfahrt, Feuerwehrzufahrten, Gehwege und andere notwendige Durchgänge sollten nicht durch Tische, Ständer oder Besucher blockiert werden.
  • Beim Verkauf ehrlich sein: Gebrauchte Sachen sollten mit ihren tatsächlichen Eigenschaften angeboten werden. Bekannte Mängel sollten Sie nicht verschweigen – lieber auch mal etwas verschenken.

Die wichtigsten Don’ts

  • Nicht einfach einen öffentlichen Gehweg oder die Straße zum Verkaufsplatz machen. Für die Nutzung öffentlicher Flächen können Sondernutzungserlaubnisse erforderlich sein.
  • Nicht davon ausgehen, dass „privat“ automatisch „genehmigungsfrei“ bedeutet. Entscheidend sind unter anderem Ort, Umfang, Häufigkeit und Ausgestaltung der Veranstaltung.
  • Keine gewerblichen Händler als private Verkäufer tarnen. Wenn Gewerbetreibende teilnehmen oder regelmäßig Waren zum Weiterverkauf angeboten werden, können Gewerbeordnung und weitere Vorschriften greifen.
  • Nicht regelmäßig Neuware zum Weiterverkauf anbieten. Das kann den Charakter des privaten Flohmarkts verändern und eine gewerbliche Tätigkeit begründen.
  • Nicht einfach einen großen „öffentlichen“ Flohmarkt daraus machen. Je mehr Anbieter, Besucher und Verkaufsstände beteiligt sind, desto eher sollte vorab mit der zuständigen Behörde geklärt werden, welche Regeln gelten.
  • Nicht einfach sonntags veranstalten, ohne die örtlichen Regeln zu prüfen. Gerade hier gibt es regionale Unterschiede. Die IHK weist darauf hin, dass private Flohmärkte grundsätzlich den Sonn- und Feiertagsvorschriften unterliegen.
  • Keine gewerbliche Verkaufstätigkeit mit dem Argument „Das ist doch nur ein Flohmarkt“ verschleiern. Gewerblicher Verkauf auf nicht festgesetzten Märkten kann beispielsweise unter das Reisegewerbe fallen und eine Reisegewerbekarte erforderlich machen.
  • Nicht einfach Essen oder Getränke  verkaufen. Sobald neben dem privaten Trödel auch ein Verkaufsangebot von Speisen oder Getränken hinzukommt, können zusätzliche Vorschriften relevant werden.

Hält man sich an die Spielregeln, steht dem Vorhaben, mit Freundinnen einen privaten Flohmarkt zu veranstalten, nichts im Wege.

 

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