Die Düsseldorfer Tabelle, die seit 1962 als Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düssekdorf – in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag – dient, wird am 1. Januar 2021 in einer aktualisierten Fassung in Kraft treten.
Trennungskinder profitieren ab Januar 2021 von mehr Unterhalt
Im Klartext heißt das, dass für Trennungskinder mehr Unterhalt vorgesehen ist. Das geht aus einer Meldung des Redaktionsnetzwerkes Deutschland hervor, das auf rnd.de unter anderem folgendes dazu schreibt:
“(…)Der Mindestunterhalt wird demnach für Kinder bis fünf Jahre um 24 auf 393 Euro steigen. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben dann Anspruch auf 451 Euro – 27 Euro mehr als bislang. In der dritten Altersgruppe bis zur Volljährigkeit sind es 528 Euro – ein Plus von 31 Euro.
Die Sätze beziehen sich jeweils auf die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1900 Euro netto. Für höhere Einkommen weist die Tabelle – die allerdings keine Gesetzeskraft hat, sondern als Hilfsmittel dienen soll – höhere Beträge aus.(…)”
Neuigkeiten gibt es dem Portal nach auch für volljährige Kinder getrennter Eltern. Hier wird es eine Bedarfsanpassung geben. Unverändert bleibt der Unterhalt dagegen für Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben.
Weiterführende Infos im Web, bei Behörden oder Juristen
Wer sich hierzu weiter informieren möchte: Erste Portale, die mit juristischen Details aufwarten, haben schon reagiert und Informationen veröffentlicht.
Wer als Mama (oder Papa) sicher gehen will, in Sachen des neuen Unterhalts richtig informiert zu sein, kann sich auch an das zuständige Jugendamt oder einen Anwalt in Sachen Familienrecht wenden.
Quelle: rnd.de, Bild (Symbolbild): stock.adobe.com / kudryshanna