Fast jeder kennt sie, viele nutzen sie: Die Selbstzahler-Leistungen bei den Ärzten, bekannt auch als “IGeL”-Leistung. Hier ist die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter eine der am meistverkauftesten Leistungen bei Frauenärzten. Viele Frauen nehmen diese Selbstzahler-Leistung für die Vorsorge der Krebsfrüherkennung wahr. Doch nun der Schock: Ebendiese Leistung soll schädlich sein. Das sagt zumindest der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD).
Ultraschall-Untersuchung für Eierstöcke in der Kritik
Die bemerkenswerte Aussage findet sich auf aerzteblatt.de, wo Stefan Schwartze in einer Meldung vom 4. April 2024 folgendermaßen zitiert wird:
“„Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL“”
Und weiter heißt es in dem Beitrag:
“(…)Konkret nannte Schwartze die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter. Diese Untersuchung sei eine der am meisten verkauften Leistungen. Sie schade aber, weil es häufig falsch-positive Befunde gebe und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe folgten, erklärte er. „Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt.“(…)”
Eine solche Aussage sitzt und dürfte bei unzähligen Frauen für gehörige Verunsicherung sorgen.
Die Debatte verursacht Verunsicherung
Insofern verwundert es nicht, dass die Zunft der Gynäkologen sofort reagierte und ihre Sicht der Dinge kommunizierte.
Zitat:
“(…)Der Berufsverband der Frauenärzte sah sich heute zu einer Richtigstellung genötigt. Der Verband betonte, dass die Frauenärztinnen und -ärzte keinen eingeschränkten „Ultraschall der Eierstöcke zur Früherkennung von Krebs“ anböten. Die benannte Selbstzahlerleistung sei vielmehr „eine umfassende Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens. Diese schließe die Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Harnblase und die Zwischenräume zwischen Harnblase, Vagina und Darm bis zum Beckenboden ein, hieß es.(…)”
Seitens der Gynäkologen liest sich die ganze Angelegenheit also erwartungsgemäß ganz anders. Frauen, die deshalb unsicher sind, ob ein Ultraschall der Eierstöcke sinnvoll ist, dürften von dieser Erklärung doch etwas beruhigt sein. Denn in der Ausführung heißt es weiter:
“(…)Dieser transvaginale Ultraschall, bei dem die Situation im gesamten kleinen Becken untersucht werde, werde ebenso wie auch der Ultraschall der Brust von den Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht bestehe – also etwa Symptome oder insbesondere ein auffälliger Tastbefund vorhanden seien. Die Frauenärzte könnten diese Leistung ohne konkreten Krankheitsverdacht also nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zur Verfügung stellen. Der Verband betonte weiter, dass dieser Ultraschall etwa als Komplementierung der regulären gynäkologischen Untersuchung unter bestimmten Bedingungen durchaus sinnvoll sei. Das gelte zum Beispiel bei übergewichtigen Mädchen und Frauen und bei solchen, bei denen durch die Anspannung der Bauchdecke kein eindeutiger Tastbefund möglich sei, wie es hieß. Darüber hinaus könne man mit dieser Untersuchung auch Veränderungen entdecken, die noch keine Symptome verursachten und auch einem Tastbefund gar nicht zugänglich wären.(…)”
Die Aussage des Patientenbeauftragten, dass ein solcher Ultraschall weitere Eingriffe nach sich zieht, die unnötig sind, wurde ebenfalls in den Fokus gerückt.
Bundesverband reagiert auch auf den Vorwurf der unnötigen Eingriffe
Hierzu ist folgendes zu lesen:
“(…)Vor einer solchen OP würden im Krankenhaus zunächst – ebenfalls per Ultraschall und gegebenenfalls weiterer bildgebender Verfahren – die Indikation überprüft. „Anstatt Patientinnen zu suggerieren, einzelne Untersuchungen hätten keinen konkreten Nutzen und würden mehr Schaden als Nutzen anrichten, sollte die Informiertheit der Patientin und deren Selbstbestimmung gefördert werden“, so der Berufsverband.(…)”
Die Aussagen der Gynäkologen sind transparent nachvollziehbar, aber dennoch wird sich kein medizinischer Laie vollumfänglich ein Bild darüber machen können, was wie und wann nützlich oder unnütz ist. Der Ball wird also an den Patienten zurückgespielt. Eine knifflige Angelegenheit – gerade beim sensiblen Thema “Gesundheit”.
Sich selbst informieren, ist unerlässlich!
Am besten fährt man wohl, wenn man sich hierzu umfassend informiert, sich auch im Freundinnenkreis mal umhört und nicht zuletzt das Gespräch mit dem eigenen Gynäkologen sucht. Heutzutage lässt es sich bekanntlich über so viele verschiedene Quellen informieren, dass niemand uninformiert bleiben muss. Auch das Ärzteblatt selbst verweist auf einen Leitfaden zu den IGel-Leistungen, auf den man zusätzlich einen Blick werfen kann.
Am Ende gilt: Informieren, sich nicht verrückt machen lassen und ruhig auch mal eine Zweitmeinung beim Arzt einholen!
Quelle: aerzteblatt.de, 4. April 2024
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