Samstag, 27. Juli, 2024

Neueste Beiträge

Kurzfristige Pflege von Angehörigen: Wer bekommt Pflegeunterstützungsgeld?

Muss man sich kurzfristig um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und ist berufstätig, ist die Ratlosigkeit oft groß. Denn die wenigsten machen sich in “guten Zeiten” Gedanken über finanzielle oder anderweitige Unterstützung im Falle, der Partner, die Mutter oder die Oma braucht von jetzt auch gleich Hilfe in Sachen Pflege. Viele Leute sind dann erstmalig mit Pflegegeld, Pflegestufe oder Pflegeunterstützungsgeld konfrontiert.

Geht ohne Betreuung für den nahen Angehörigen gar nichts mehr – zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer Demenz, die stark fortschreitet – ist guter Rat teuer. Angehörige von Pflegebedürftigen rotieren dann erst einmal zwischen Ämtern, Krankenkassen und Beratungsstellen. Die Unsicherheit, welche Unterstützung einem wann und in welcher Höhe zusteht, ist in dieser Situation zumeist überwältigend und der Dschungel der Leistungen und Anforderungen scheint undurchdringlich.

Pflegeunterstützungsgeld wird Angestellten für Kurzfrist-Pflege gezahlt

Können die meisten Angehörigen mit Pflegegeld und Pflegestufe noch etwas anfangen, ist das beim Pflegeunterstützungsgeld weitaus seltener der Fall. Dabei ist diese finanzielle Hilfe für Angestellte nicht unerheblich und sollte bei der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen unbedingt in Betracht gezogen werden.

Was aber ist das Pflegeunterstützungsgeld? Die Leistung ist für den Fall, wenn Angehörige akut erkranken und von Familienmitgliedern gepflegt werden sollen, gedacht. Findet man nicht gleich einen Pflegedienst (was häufig der Fall ist) kann man dieses Geld beantragen. Arbeitnehmer können dann bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben und in diesem Zeitraum das Pflegeunterstützungsgeld erhalten.

Laut Bundesgesundheitsministerium soll hiermit einer guten Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Rechnung getragen werden.

Die Zahlung dieser Leistung ist in Paragraf 44a SGB XI geregelt und wird von der Pflegekasse gewährt. Sie ist als Lohnersatzleistung anzusehen und steht allen Arbeitnehmern zu, die sich kurzfristig um die Pflege von Familienangehörigen kümmern müssen.

Voraussetzungen für Pflegeunterstützungsgeld

Für diese Leistung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss unbedngt in einem engen Familienverhältnis mit der zu pflegenden Person stehen.
  • Es muss sich um eine aktue Pflegebedürftigkeit handeln, die plötzlich eingetreten ist.
  • Der Pflegebedürftige muss schon als pflegebedürftig gelten oder die Einstufung dazu kurz bevorstehen.
  • Der Antragsteller ist ein angestellter Arbeitnehmer, der für diese Situation kurzfristig und kurzzeitig von der Arbeit freigestellt werden muss.
  • Der Pflegebedürftige muss Versicherter einer Krankenversicherung in Deutschland sein.

Welcher Verwandtschaftsgrad im Zusammenhang mit Pflegeunterstützungsgeld?

Der Verwandtschaftsgrad im Zusammenhang mit Pflegeunterstützungsgeld ist gesetzlich in Paragraf 7 PflegeZG geregelt und definiert die Berechtigten folgendermaßen:

  1. Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern,
  2. Ehepartner, Lebensgefährten, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft, Geschwister, Ehepartner der Geschwister, Geschwister der Ehepartner, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
  3. Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder und Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehe- oder Lebenspartners, Enkel und Schwiegerkinder

In welcher Höhe wird Pflegeunterstützungsgeld gezahlt?

Das richtet sich nach dem Verdienst der Person, die die erwähnte kurzfristige Betreuung übernehmen muss. Während der Pflegeunterstützungs-Bezugszeit werden neunzig Prozent des Nettolohns gezahlt.

Jedoch darf das Pflegeunterstützungsgeld pro Kalendertag nicht 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, die in Paragraf 223 III im SGB V geregelt ist, überschreiten. Diese Beitragsbemessungsgrenze beträgt in 2023 59.850 Euro pro Jahr. Das ergibt 4.987,50 Euro im Monat oder 166,25 Euro pro Tag. Man bekommt als pflegender Angehöriger also pro Kalendertag maximal 70 Prozent der Tagesbemessungsgrenze. Am Tag sind das dann 116,38 Euro.

Wie lange wird Pflegeunterstützungsgeld gezahlt?

Für maximal zehn Tage im Jahr.

Wer diese Leistung benötigt, sollte sich adäquat informieren. Erste Anlaufstellen gibt es im Netz, offline kann man sich in den meisten Fällen bei Verbänden wie der CARITAS bei einem persönlichen Gespräch beraten lassen.

Quelle: pflege.de und ka-news.de vom 26. Juni 2023

Bild: pexels.com / Andrea Piacquadio

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
"

Latest Posts

Nicht verpassen!