Samstag, 27. Juli, 2024

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Blechschaden – wenn das parkende Auto vor dem Supermarkt angefahren wird

“Der Fahrer des Wagens L-….. möchte sich bitte an der Information melden”. Laut hallte die Aufforderung durch den riesigen Einkaufsmarkt, in dem ich gerade im Begriff war, nach tiefgekühltem Kohlrabigemüse zu greifen. Das ließ ich allerdings schnell wieder zurück gleiten, denn das ausgerufene Kennzeichen war meines. “Ob man mir das Auto aufgebrochen hat?” schoss es mir durch den Kopf. Denn just an diesem Tag hatte ich teure Computertechnik im Wagen, da ich einen Vor-Ort-Termin bei einem Kunden absolviert hatte. Mit diesen Gedanken schob ich meinen vollen Einkaufswagen schnurstracks an die Information des Marktes, wo mich die Damen an der Rezeption schon erwarteten. Vor dem Info-Tresen stand eine weitere junge Frau, die mir berichtete, dass sie einen jungen Mann gesehen hat, der mein Auto gerammt hat, einen Blechschaden hinterließ und danach seelenruhig in den Supermarkt gegangen ist.

Blechschaden statt Auto aufgebrochen

Im ersten Moment war ich erleichtert, dass meine Technik scheinbar ja nicht gestohlen wurde. Die Zeugin, die das beobachtet hatte, sagte mir, dass der Verursacher auch in den Einkaufsmarkt gegangen ist. “Wir sollten ihn ausrufen, wenn Sie sich das Kennzeichen von dem Mann gemerkt haben” schlug eine Dame vom Info-Tresen vor. Gesagt, getan. Die Zeugin hatte sich aufmerksam das Kennzeichen notiert und nun wurde der Mann ausgerufen. Wenig später fand auch er sich an der Rezeption ein. Ich konfrontierte ihm mit dem, was die Zeugin gesehen hat. Der Mann stritt es nicht ab, man merkte, dass ihm das sichtlich unangenehm war.

“Man sollten die Polizei rufen” schlug eine der Damen vom Info-Tresen vor. Ich war durcheinander und mir nicht sicher, was ich tun sollte, aber das mit der Polizei schien mir schlüssig. Also rief ich die 110 an. Dort schilderte ich das Geschehene. Auch die Zeugin musste kurz ans Handy und dann hieß es seitens der Beamten, dass ein Streifenwagen vorbeikommen würde. Die Zeugin hinterließ mir ihre Daten und konnte dann, nachdem sie das mit dem Polizisten am Telefon schon geklärt hatte, gehen. Der junge Mann telefonierte mit seiner Versicherung. Vorher hatte er vorgeschlagen, dass wir uns ohne Polizei einigen, aber das war mir zu heikel.

Als er mit dem Telefonieren fertig war, ging ich mit ihm zusammen zu meinem Auto und wir schauten uns den Schaden an. Es war nicht viel. Der Unfallverursacher strich mit dem Finger über die Stelle, die er gerammt hatte (meine hintere Stoßstange) und da war dann noch weniger zu sehen.

War der Polizeiruf wirklich nötig?

“Man hätte vielleicht die Polizei gar nicht rufen müssen” dachte ich mir. Der junge Mann schien das ähnlich zu sehen, denn er meinte, dass man sich doch auch so einigen könnte. Ich hatte kein Interesse daran, ihm bei der Polizei Schwierigkeiten zu machen, aber hieß es nicht immer, dass es auch bei geringen Schäden besser sei, die Beamten zu rufen? Während ich noch überlegte, fuhr der Streifenwagen schon vor. Die Beamten stiegen aus und begutachteten die Stelle, an die der junge Mann gefahren war. Auch sie schätzten es offenbar eher als Lappalie ein, was sie aber freilich nicht kundtaten. Es wurde gemessen und vermessen, sowohl an meinem Wagen als auch am Auto von dem Verursacher. Ich gab gegenüber den Beamten an, dass ich dem jungen Mann keine Schwierigkeiten machen möchte und nicht unbedingt eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen mag. Es verging dann fast eine Stunde, bis alle Daten seitens der Polizei aufgenommen wurden. Zwischendurch wurde ich gefragt, ob ich das, was am Auto zu sehen war, als Schaden deklarieren will oder nicht. Ich entschied mich, das nicht zu tun. Wie gesagt: Ich wollte dem jungen Mann, dem Verursacher, keine Schwierigkeiten machen, denn es war zugegebenermaßen wirklich nur eine Lappalie. Mehr noch: an meiner Stoßstange war nicht viel zu sehen. Ein kleiner Schaden jedoch war zu sehen, weshalb ich kurz mit meiner Familie in dieser Angelegenheit telefoniert.

Von dort aus kam der Ratschlag, sich nicht privat mit dem Verursacher auf etwas einzulassen, es macht Sinn, ein Gutachten über den Schaden erstellen zu lassen.

Dass ich dies gedenke ich Auftrag zu geben, teilte ich dem Schadenverursacher mit, als einer der Beamten noch fleißig an unserem Fall schrieb. Er hörte das und meinte: “Wenn das so ist, müssen Sie aber einen Schaden proklamieren und in diesem Zusammenhang den Unfallverursacher anzeigen”. Das hatte ich nicht gewusst. Doc die Beamten klärten mich auf, dass ich nur, wenn sie den Vorgang als Unfall aufnehmen, ein Anrecht darauf hätte, von der gegnerischen Versicherung den Schaden ausgeglichen zu bekommen.

Auch ein kleiner Blechschaden ist ein Unfall

Sage ich, dass ich keinen Schaden am Auto habe, gilt das nicht. Denn das ist dann im Beamtendeutsch kein Unfall. Mir war nicht klar, dass man so kleine Schäden mit einem Verkehrsunfall gleichsetzt. Aber so ist es. Die netten Beamten klärten mich darüber auf.

Ich überlegte also und es war mir dem jungen Mann gegenüber, der den Schaden verursacht hat, doch sehr unangenehm. Hieße das doch, dass ich, wenn ich den Schaden geltend machen will, ihn als Unfallverursacher anzeige. Nicht zuletzt spielte auch die “Fahrerflucht” rein. Es half aber alles nichts…! Ich teilte den Polizisten final mit, dass ich den Vorgang definitiv als Verkehrsunfall zur Anzeige bringen möchte. Anders würde ich – wie gesagt – nicht an die Schadenübernahme der gegnerischen Versicherung kommen.

Klar, man hätte sich auch privat untereinander einigen können. Der Verursacher bot das auch immer wieder im Vorfeld an. Doch ich hatte – wahrscheinlich doch etwas zu voreilig – die Polizei gerufen. Nun ist der Schaden ein offiziell registrierter Vorgang. Sprich: der Mann kommt um eine Anzeige wegen Fahrerflucht nicht herum.

Und ich habe dadurch nun die Möglichkeit, ein Gutachten zu dem Schaden in Auftrag zu geben.

Gutachten muss klären, wie hoch der Schaden ist

Dieses Gutachten wird dann klären, ob es ein hoher Schaden ist oder sich das Ganze doch eher im Peanuts-Bereich bewegt.

Dieses Erlebnis hat mich wieder einmal was Neues gelehrt. Nämlich, dass ein simpler Blechschaden tatsächlich mit einem Verkehrsunfall (bei dem man ja eher Tote oder Verletzte vor seinem geistigen Auge hat) gleichgesetzt wird.

Nun muss ich abwarten, was passiert. Es wird noch eine Ladung von der Polizei und einige Telefonate mit der gegnerischen Versicherung geben.

Und für den Verursacher ein Strafverfahren und womöglich noch Punkte in Flensburg. Er ist von Beruf Lastkraftwagenfahrer.

Verursacher wird sich wegen Fahrerflucht verantworten müssen

Hätte er sich an der Rezeption gemeldet und mich aufrufen lassen, um mir zu sagen, dass er an meine rückwärtige Stoßstande gefahren ist, hätte wohl einer privaten Einigung nichts im Wege gestanden.

Nun droht dem Verursacher die Justiz-Keule und ein Verfahren wegen Fahrerflucht.

Das Leben kann manchmal tatsächlich bitter und gemein sein! Insofern: lieber gleich Farbe bekennen, wenn man ein anderes Auto angefahren hat. Oder die Polizei erstmal aus dem Spiel lassen und sich untereinander einigen. Letzteres geht an meine Adresse…Insofern weiß ich nur eines: Beim nächsten Mal bin ich schlauer und mache nicht gleich so eine Riesenwelle!

Mehr zum Thema Autofahren bei uns auch hier.

 

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