Dienstag, 15. Oktober, 2024

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Sonntagsarbeit im Kundendienst: Per Gericht verboten

Als Händler für die Kunden auch am Sonntag erreichbar sein: Das plante ein Möbelhändler aus Sachsen. Er wollte seinen Kundendienst durchgehend besetzen und damit auch auf Sonntagsarbeit übergehen. Doch dies wurde ihm gerichtlich untersagt.

Gericht verbietet Sonntagsarbeit

spiegel.de schreibt dazu am 9. Mai 2023:

“(…)Das Unternehmen besetzt den Kundendienst an Sonn- und Feiertagen dem Gericht zufolge derzeit mit deutschsprachigen Mitarbeitern in Polen und Irland. Beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz in Sachsen hatte das Unternehmen beantragt, »ausnahmsweise Sonn- und Feiertagsarbeit für bis zu 14 Beschäftigte im Kundenservice im Homeoffice in Sachsen« zu erlauben. Das Landesamt lehnte den Antrag ab – und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Recht.(…)”

Einerseits ist das Urteil verständlich und nachvollziehbar, andererseits wiederum fragt man sich, warum dem Unternehmer dieses Agieren untersagt wird. Sind die Mitarbeiter einverstanden und wird adäquat bezahlt, ist es doch heutzutage – gerade vor dem Hintergrund der starken Konkurrenz wie Amazon & Co. – keine Seltenheit, dass man den Kundendienst auch am Wochenende erreicht.

Schon zu Zeiten der Kataloge konnte sonntags bestellt werden

Wer zudem in Zeiten der dudendicken Bestell-Kataloge von Bader, OTTO & Co. groß geworden ist, wird sich ebenso daran erinnern, dass man die angebotenen Produkte meist auch sonntags bestellen konnte. Und das in den tiefsten 80ern! Der Service ist nachvollziehbar, denn Samstags und Sonntags haben die Leute Zeit und Muße und so mancher stöbert dann eben nach Dingen, die er benötigt.

Das war früher im analogen Zeitalter so und ist heute nicht anders. Nur, dass gegenwärtig natürlich am meisten online geshoppt wird – rund um die Uhr.

Vielleicht wollte ja der sächsische Möbelhändler einfach nur mit den Riesen mithalten?

Wettbewerbsfähigkeit ist gefährdet

Die Argumentation, die das Unternehmen ausführte, spricht jedenfalls dafür. Zitat:

“(…)Das Unternehmen hatte laut Gericht darauf verwiesen, dass ein Kundendienst in der Nacht aufgrund der fehlenden Nachfrage wenig Sinn ergebe. Es sehe die eigene Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, sollte es am Sonntag keine Kundenauskünfte geben können.(…)”

Ein bißchen “typisch Deutschland” ist dieser Fall natürlich. Möge jeder selbst beurteilen, wie er das findet…

Quelle: spiegel.de vom 09. Mai 2023

Bild (Symbolfoto): pexels.com / Markus Winkler

 

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