Freitag, 6. Dezember, 2024

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Krankenschein geht digital zum Arbeitgeber – Übersenden entfällt

Jeder Arbeitnehmer kennt das: Ist man vom Arzt krankgeschrieben, hat man dem Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit den Krankenschein vorzulegen. Eine Ausführung vom Krankenschein geht zudem an die Krankenkasse.

Doch ab dem 1. Januar 2023 entfällt das und kein kranker Arbeitgeber muss sich im Krankheitszustand zu Post oder Briefkasten schleppen oder den “Gelben” durch andere Personen zum Arbeitgeber bringen lassen.

Krankenschein wird ab 2023 digital übermittelt

Ab sofort läuft dieses Prozedere für gesetzlich Versicherte digital ab, worauf unter anderem die SÄCHSISCHE ZEITUNG in ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2023 hinweist.

So schreibt das Blatt zu dieser Neuerung unter anderem folgendes:

“(…)Seit Jahresbeginn sind die gelben Krankenscheine mit den zwei Durchschlägen Geschichte. Die Arbeitgeber erhalten die Daten zur Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrer Angestellten von den Krankenkassen elektronisch.(…)”

Und weiter heißt es:

“(…)Bei dem neuen eAU-System übermittelt die Praxis am Tag des Arztbesuches die AU-Bescheinigung an die Krankenkasse, die die Daten auch dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt(…)”

Eine Neuerung, die – im Gegensatz zu anderen Dingen, die sich ab 2023 ändern – mal richtig gut ist und Erleichterung bringt.

Auch wichtig: Wie gehabt, erfährt der Arbeitgeber nichts von Diagnose oder Befund.

Quelle: SÄCHSISCHE ZEITUNG vom 5. Januar 2023

Bild: stock.adobe.com / contrastwerkstatt

 

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