Dienstag, 16. April, 2024

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Paragraphen oder Kinderlachen? Familien kämpfen um privaten Gartenspielplatz

Wenn das Bauamt zweimal klingelt….! Dann ist so manches Mal keine gute Nachricht zu erwarten. Denn hierzulande wird das Baurecht bekanntlich recht penibel ausgelegt – das dürfte jeder wissen, der schon mal eine Garage oder einen Carport auf seinem Grundstück errichten und damit vielleicht ein paar Zentimeter über die Norm bauen wollte.

Dass der Amtsschimmel in diesem Zusammenhang gerne mal wiehert, weiß jeder und so ergeben sich in Sachen Bauamt so manches Mal auch regelrechte Possen, die es in die Medien schaffen.

Junge Familie errichtete privaten Gartenspielplatz für viele Kinder

So wie aktuell in Darmstadt, wo eine junge Familie für seine eigenen zwei Kinder und den Nachwuchs aus der Nachbarschaft ein echtes Garten-Spieleparadies errichtet hat. Unter freiem Himmel ist alles da, was das Kinderherz erfreut: Spielgeräte, ein Trampolin, ein kleines Gartenhäuschen, Beete und sogar Hühner.

Ein außergewöhnliches Garten-Spieleparadies inmitten von einem Wohngebiet. Und hier liegt schon wieder der Hase im Pfeffer, denn wo Wohngebiet drauf steht, muss in deutschen Landen auch Wohnen drin sein. Sprich: Laut Bauamt müsste auf dem Gelände erst einmal ein Wohnhaus stehen.

Doch auf besagtem Grundstück, das die Familie Gassenbauer – so der Name der Leute, die das Freiluftgelände für die Kinder kreiert haben – nutzt, steht keines.

Genau das jedoch bemängelt das Bauamt und schickte der Familie einen entsprechenden Brief. Darin war unter anderem auch die Rede davon, dass der Hühnerstall nicht vorgesehen und somit ja widerrechtlich errichtet ist.

Der Fall hat es in die Medien geschafft

Muss der private Gartenspielplatz, den so viele Kinder auf dem Grundstück nutzen, nun eingestampft werden? Die Verunsicherung ist groß, bei Erwachsenen und Kindern gleichermaßen. Doch ob der Brisanz des Falles hat es diese Angelegenheit in die Medien geschafft, was vielleicht ja vorteilhaft für den Erhalt des Areals ist.

Schon jetzt haben sich Anwohner und Leute, deren Kinder auf dem Grundstück viel und gerne spielen, zusammengetan, um mit Unterschriften den Erhalt des Spielplatzes zu fordern.

Eine schöne Sache, die von einem zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt zeugt, den man sich oft auch in anderen verfahrenen (Wohn-, Nachbarschafts-, Haus-)Angelegenheiten wünscht.

Insofern wäre es doch gelacht, wenn sich auf dem Amt niemand findet, der die Nutzung des Kinderparadieses absegnet! Zumal auch Behördenmitarbeiter keine Unmenschen sind und man annehmen darf, dass sie selbst Kinder und somit Verständnis haben.

Der Familie und der Initiative sind jedenfalls alle Daumen zu drücken, dass ihr Begehren für den Erhalt des Garten-Spielplatzes Erfolg hat! Die Dokumentation des Falles als Filmbeitrag finden Sie hier.

Quelle: ffh.de vom 28. Juni 2022

Bild (Symbolbild): pexels.com / Polesie Toys

 

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