Wird man selbst oder ein Familienmitglied pflegebedürftig, ist die Verunsicherung oftmals groß. Meistens müssen sich Pflegebedürftige oder Angehörige eines Pflegebedürftigen auf völlig neue Situationen einstellen und das familiäre Miteinander ändert sich nicht selten drastisch.
Konfrontiert mit solchen Lebensumständen ergeben sich völlig neue Herausforderungen. Auf einmal ist die Kommunikation mit Krankenkassen ein Thema, muss sich mit Pflegegraden und Begutachtungen auseinandergesetzt werden. Nicht selten sind Betroffene oder/und die Familie des Pflegebedürftigen damit überfordert.
Ein falscher Pflegegrad ist schnell vergeben
Die Konsequenz sind häufig falsch vergebene Pflegegrade oder die falsche Einordnung des Pflegebedarfs.
In solchen Situationen kommt Anke-Petra Kasimir (im Bild) als Pflege-Sachverständige ins Spiel. Mit ihrem Know-How unterstützt sie Pflegebedürftige oder Angehörige von Pflegebedürftigen und erstellt Pflegesachverständigengutachten für Sozial- und Landessozialgerichte – bundesweit.
Wie die Expertin arbeitet, wem sie Hilfestellung gibt und warum ihr Service in der Bevölkerung gar nicht mal so bekannt ist, berichtet sie im Interview.
FB: Frau Kasimir, Sie sind Pflege-Sachverständige. Wie würden Sie Ihr berufliches Profil in zwei, drei Sätzen beschreiben?
Den Beruf der Krankenschwester habe ich im UKE gelernt, mich zur Lehrerin für Pflegeberufe weiterqualifiziert, dann eine Weiterbildung zur Qualitätsmanagerin absolviert und zuletzt bei der Privatuniversität Witten-Herdecke die Qualifikation zur Pflegesachverständigen erhalten.
Bundesweite Erstellung von Pflege-Sachverständigengutachten für Sozial- und Landessozialgerichte
Meine Aufgabe: Erstellung von Pflege-Sachverständigengutachten für die Sozial- und Landessozialgerichte, dies bundesweit. Zusatzexpertise: Gutachtenerstellung für Kinder, Autismus-Spektrum-Störungen.Zusätzlich arbeite ich als Gutachterin für den Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn. In unregelmäßigen Abständen verfasse ich Fachbücher; zurzeit arbeite ich an einem Buch über unser Sozialwesen.
FB: Ihre Expertise wird sowohl von Privatpersonen, als auch von Juristen bei Gericht benötigt – erzählen Sie doch einmal mehr darüber.
Privatpersonen haben den Wunsch, sich selbst oder Angehörige mit Leistungen der Pflegeversicherung zu versorgen. Leider ist die Begutachtung nicht ganz einfach zu verstehen, schnell werden falsche Auskünfte gegeben oder unwichtige Angaben gemacht, die dann zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen.
Begleitung von Anfang an ist ratsam
Daher rate ich, sich von Anfang an begleiten zu lassen. Oft komme ich erst in`s Spiel, wenn der unangemessene Pflegegrad vergeben wurde; dann rolle ich das ganze Verfahren neu auf.
Sozialgerichte beauftragen mich als Sachverständige, um späterhin zu einem Urteil kommen zu können; Richter können ja nicht jede Erkrankung kennen oder den Pflegebedarf immer zuordnen. Als Pflegesachverständige erhält man die gesamte Gerichtsakte per Post und arbeitet diese auf. Jeder Bogen, jede Diagnose, jeder Arztbrief wird analysiert und so dargestellt, dass ein Gesamtbild entsteht. Problematisch ist der vorhergehende Verfahrensablauf.
Eine Person begehrt einen Pflegegrad und stellt einen Antrag. Die Pflegekasse beauftragt den MDK (jetzt MD). Der MD ermittelt den Pflegegrad und teilt dies der Kasse mit. Die Kasse verlässt sich auf den MD und gibt den Pflegegrad an die pflegebedürftige Person weiter. Diese Person ist nicht einverstanden und wehrt sich. Es wird ein neues Gutachten erstellt Und noch eines.
Viele Pflegebedürftige haben keine Kenntnis, worauf es ankommt
Und kein MD-Mitarbeiter revidiert das vorhergehende Ergebnis. Zuletzt wird vor Gericht geklagt.
Und bis hierhin wissen viele Pflegebedürftige immer noch nicht, worauf es ankommt: auf den personellen Hilfebedarf und nicht auf die vorliegenden Diagnosen. Dann kommt oft der „Aha-Effekt“.
FB: In welchen Situationen kommen Privatpersonen auf Sie zu?
Einstufungen, Widersprüche, Beratung ob überhaupt ein Ziel in Aussicht ist, Begleitung bei Gericht, Unzufriedenheit mit Einstufungen.
FB: Wo und wie setzen Sie dann mit Ihrem Know-How an?
Es wird ein Erstgespräch geführt, welche Ziele der Pflegebedürftige vor Augen hat und um zu prüfen, ob diese angemessen sind. Grundsätzlich wird objektiv gearbeitet, es kann nur begründet vorgegangen werden. Datenschutz und Schweigepflichtsentbindungen sind natürlich auch bei mir ein Thema. Dann stelle ich die ärztlichen und pflegerischen Unterlagen zusammen, um mir ein Bild zu machen.
Im Widerspruchsfall geht es um fachliche Stellungnahmen und Bewertungen
Nun wird im Widerspruchsfall eine fachliche Stellungnahme erstellt, eine Bewertung vorgenommen. Diese wird mit den Pflegebedürftigen besprochen und an die Kasse gesandt. Sie setzt sich dann damit auseinander.
FB: Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, sind viele Familien bekanntlich überfordert. Dass es dann Leute wie Sie gibt – Pflege-Sachverständige – dürfte ganz vielen Menschen nicht bekannt sein, woran könnte das liegen?
Ja…wenn es einen Unfall gab, weiß jeder, dass es KFZ-Sachverständige gibt…in der Pflege nicht. Die Pflege als wichtige Profession ist immer noch nicht ausreichend öffentlich vertreten.
Pflege hat keine hohe Priorität
Pflege wird nicht ernst genommen, steht irgendwo unterhalb der Ärzteschaft. In der Realität ist das jedoch nicht mehr so. Die Pflege hat ein eigenes Pflegeberufegesetz und die Einschätzung des Pflegebedarfs ist allein der Pflegevorbehalten, es ist eine Vorbehaltsaufgabe.
Und es gibt nur wenige Pflegesachverständige. Um sich so nennen zu dürfen, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht nicht aus, sich so zu benennen.
Auf meinem Auto habe ich mein Konterfei und meinen Namen und immer wieder bekomme ich zu hören: “Ach, das ist ja toll, ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt…”
FB: Was sind so die konkreten Probleme der Angehörigen von Pflegebedürftigen, wenn diese sich an Sie wenden?
Sie fühlen sich unverstanden, häufig auch völlig falsch beurteilt. Da von dem Pflegegeld sehr viel abhängt, kommt auch Angst und Panik vor der Zukunft vor. Um in eine Pflegeeinrichtung einziehen zu können, benötigt die Person mindestens Pflegegrad 2. Was also tun mit dem Angehörigen, wenn es bei Pflegegrad 1 bleibt und dieser zuhause nicht mehr versorgt werden kann?
Falsche Auskünfte oder oberflächliche Begutachtungen führen zu unkorrekten Ergebnissen
Oft kommt dann dabei heraus, dass falsche Auskünfte oder eine oberflächliche Begutachtung durch den MD zu einem unkorrekten Ergebnis geführt haben. Dann wird der Fall noch einmal aufgerollt und durch mich begleitet, damit es dann richtig beendet werden kann.
FB: Können Sie diesen Menschen helfen? Wie ist die Erfolgsquote?
Ja, ich kann den Menschen helfen, wenn ihr Aufbegehren begründet ist. Wir haben ein sehr gutes Begutachtungsinstrument, aber oft wird es leider nicht korrekt angewendet.
Ein Gutachter des MD hat wenig Zeit, eine Begutachtung durchzuführen, es bleibt oft etwas auf der Strecke, wurde nicht erwähnt, nicht verstanden oder falsch interpretiert.
Kunden werden im Verfahren entlastet – hohe Erfolgsquote
Da ich mir mehr Zeit nehme und den Auftrag nur annehme, wenn ich ihn für begründet erachte, bleibe ich dann über das gesamte Verfahren mit dem Kunden zusammen. Damit entlaste ich ihn, übernehme Gespräche und sorge dafür, dass alle Angaben korrekt vorliegen. Bei mir laufen die Fäden zusammen. Erfolgsquote… die ist hoch, weil ich mir die Fälle von Anfang an ansehe.
Allerdings gibt es Situationen, in denen diese Verfahren über ein Jahr laufen und die Kunden „mürbe“ werden, keine Kraft mehr haben, auch Angst vor einem Gerichtsprozess bekommen…und dann das Verfahren beenden.
Manche Pflegebedürftige versterben bevor überhaupt eine Begutachtung stattgefunden hat…
Telefonisches Erstgespräch bringt Klarheit
Mein Tipp: Ein Telefongespräch, um abzuklären, ob eine Begleitung hilfreich und notwendig ist, kostet nichts, also sollte man einfach anrufen.
FB: Sind Sie bundesweit im Einsatz?
Ja, bundesweit bin ich unterwegs. Natürlich schreibe ich Gutachten zu sämtlichen Pflegethemen, aber das zusätzliche Spezialgebiet zu Kindern und Autismus- Spektrum-Störung kann nicht von jedem Sachverständigen bedient werden. Dann fahre ich auch schon mal eine Tagestour nach Münster und am nächsten Tag wieder zurück. Denn ein Hausbesuch mit der Untersuchung des pflegebedürftigen Menschen ist immer notwendig. Manchmal schaue ich mir sogar die Wohnumgebung an, obwohl der Kläger bereits verstorben ist.
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage von Anke-Petra Kasimir zu finden.
Bildnachweis: Anke-Petra Kasimir