Freitag, 26. Juli, 2024

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Neue Verordnung: Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden

Täglich neue Ware und wechselnde Kollektionen, dass einem schwindelig werden kann: Der Massenmarkt für Mode lässt schon lange viele Verbraucher mit dem Kopf schütteln. Im “grünen Bereich” ist all das schon lange nicht mehr! Zumal nicht verkaufte Teile schlichtweg der Vernichtung zugeführt werden und statt von einem marktgerechtem Kreislauf eher von Irrsinn gesprochen werden kann. Offenbar sah man das auch in der EU so und hat der Massenvernichtung von Textilien nun einen Riegel vorgeschoben. Sprich: Unverkaufte Mode darf nicht mehr vernichtet werden. Ebenso gilt das für unverkaufte Schuhe und Elektro-Produkte.

Mehrere Medien berichten übereinstimmend über diese wegweisende Entscheidung, die aktuell vom EU-Parlament getroffen wurde, um der Verschwendung von Kleidung und Elektroartikeln entgegenzuwirken. In Straßburg stimmten die Abgeordneten dafür, unverkaufte Produkte nicht länger zu zerstören. Dieser bedeutende Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft könnte zukünftig auch für andere Produktkategorien gelten.

Hintergrund: Die Ökodesign-Verordnung und ihre Ziele

Die zugrunde liegende Initiative, die sogenannte Ökodesign-Verordnung, verfolgt ehrgeizige Ziele im Kampf gegen die Ressourcenverschwendung und fordert, dass Produkte länger halten sollen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Diesbezüglich geht ein Gruß an Ü-40-Semester, sowie die Generation der Eltern und Großeltern und auch an einstige DDR-Bürger raus, wo genau DAS an der Tagesordnung war! Und auch in den heutigen digitalen Zeiten gibt es mehr als genug Menschen, für die Wegwerf- und Billig-Massenprodukte nicht in Frage kommen oder/und die kaputt gegangenes einfach reparieren oder Dinge selbst herstellen. Zum Glück!

Ein integraler Bestandteil dieser Maßnahme ist die Einführung digitaler “Produktpässe”, die den Käufern detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände liefern sollen. Dieser Schritt verspricht eine verbesserte Vergleichbarkeit der Produkte und ermöglicht fundiertere Entscheidungen seitens der Verbraucher.

Ein Durchbruch für die Umwelt: Verbot der Produktvernichtung

Die Entscheidung des EU-Parlaments, unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr zu vernichten, ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer sinnvollen Kreislaufwirtschaft. Obwohl das EU-Parlament bereits zugestimmt hat, müssen auch die EU-Staaten dem Vorhaben noch zustimmen. Dieser Schritt wird jedoch als reine Formsache angesehen, da die Dringlichkeit einer solchen Verordnung schon jetzt breite Unterstützung findet.

Bild (Symbolfoto): pexels.com / Edgars Kisuro

 

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