Samstag, 27. Juli, 2024

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Änderungen beim Elterngeld: Ab wann gilt man als Vielverdiener?

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in der Phase der Elternzeit. Viele Familien planen diese Zuwendung nach der Geburt eines Kindes fest mit ein. Doch in Bezug auf den Status “Vielverdiener” könnten sich in Zukunft Änderungen beim Elterngeld ergeben, da sich die Einkommensgrenzen ändern werden.

Nachfolgend die aktuellen Entwicklungen im Detail:

Einkommensgrenze und Elterngeld: Was soll sich für Vielverdiener ändern?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes erhalten, um sie finanziell zu unterstützen, wenn sie während der Elternzeit auf Einkommen verzichten. Die Höhe des Elterngeldes hängt normalerweise vom durchschnittlichen monatlichen Einkommen vor der Geburt ab.

In Bezug auf Vielverdiener hat die Bundesregierung jedoch kürzlich Änderungen vorgeschlagen. Laut Informationen des Online-Portals svz.de sollen Eltern, die ein hohes Einkommen haben, künftig weniger oder gar kein Elterngeld mehr erhalten.

Hintergrund und Ziele der Änderung

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, das Elterngeld fairer zu gestalten und sicherzustellen, dass es vor allem jenen Familien zugutekommt, die es am dringendsten benötigen. Vielverdiener sollen demnach stärker in die finanzielle Verantwortung genommen werden, um die Mittel gezielter für einkommensschwächere Familien bereitzustellen.

Was bedeutet das für Vielverdiener?

Nach der Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses am Freitag, dem 17. November, wurde bekannt gegeben, dass die Einkommensobergrenze für den Anspruch auf Elterngeld für Paare ab dem 1. April 2024 von 300.000 auf 200.000 Euro im Jahr sinken soll. Ein Jahr später soll sie dann auf 175.000 Euro abfallen. Für Alleinerziehende, von denen viele in der heutigen Zeit finanziell sehr zu kämpfen haben und wahrlich keine Vielverdiener sind, soll die Grenze ab April 2024 bei 150.000 Euro liegen.

Schrittweise Absenkung des Elterngeldes

Bisher lag die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. Ursprünglich sah der im letzten August verabschiedete Entwurf des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums eine pauschale Senkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro vor. Gelten sollte dieser Grenzwert für alle. Sprich: Für Paare mit gemeinsamem Elterngeldanspruch und für Alleinerziehende.

Allerdings hätten Medienberichten zufolge um die 60.000 Familien ihren Elterngeldanspruch verloren. Mit der nun vereinbarten zeitlich gestreckten Absenkung wird Familien mehr Zeit gegeben, sich auf die anstehenden Änderungen einzustellen.

Wer sich tiefer in die Materie Elterngeld einarbeiten will, der kann hier – direkt beim Bundesfamilienministerium – online vorbeischauen.

Quellen: svz.de, fr.de

Bild (Symbolbild): pexels.com / Gustavo Fring

 

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