Samstag, 25. Oktober, 2025

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Todesfall & Angehörige: Diese 3 Dinge unbedingt zu Lebzeiten regeln!

Ein Todesfall in der Familie ist immer ein Schock. Selbst wenn Angehörige bei Krankheiten wie Demenz oder aggressivem Krebs damit rechnen (müssen), dass das Ableben von heute auf morgen eintreten kann.

Ist das dann der Fall, sind es neben Trauer und Emotionen auch behördliche Dinge, die bewältigt werden müssen. Schon die Beerdigung ist ein Thema für sich. Da sich damit aber viele Menschen in ihren Familien im Vorab beschäftigen, sind diese Formalitäten für Hinterbliebene meist keine unüberwindbare Hürde.

Ganz anders sieht es indes bei Kontovollmacht, Erbausschlag und Schadenfreiheitsrabatt aus. Das sind Themen die zu Lebzeiten gerne mal vernachlässigt (weil nicht angesprochen) und dann zum großen Problem werden.

Im Folgenden sind es drei Dinge, die im Todesfall eines Angehörigen besonders wichtig sind, an die man jedoch häufig nicht rechtzeitig denkt.

1. Schon vor Todesfall an Kontovollmacht denken

Was viele nicht wissen: Nach dem Tod wird das Konto des Verstorbenen in der Regel SOFORT gesperrt. Selbst Ehepartner oder Kinder dürfen dann nicht mehr auf das Geld zugreifen. Selbst dann nicht, wenn davon Bestattungskosten bezahlt werden sollen.

Damit Sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten eine Kontovollmacht zu erhalten oder selbst auszustellen. Dieses Thema sollte unter nahen Angehörigen kein Tabu sein und unbedingt angesprochen werden.

Warum das so wichtig ist:

  • Ohne Vollmacht können Sie keine Rechnungen bezahlen oder Daueraufträge stoppen.

  • Banken dürfen erst nach Vorlage des Erbscheins Auskunft geben – das dauert oft Wochen.

  • Mit einer sogenannten Vollmacht über den Tod hinaus vermeiden Sie bürokratische Hürden.

Tipp: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Angehörigen über eine Bankvollmacht. Das erspart im Ernstfall viel Stress und Unsicherheit.

2. Erbe rechtzeitig ausschlagen – Frist von 6 Wochen beachten

Viele Menschen wissen nicht, dass man nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden erben kann. Ist der Verstorbene verschuldet, geht die Haftung automatisch auf die Erben über – es sei denn, das Erbe wird rechtzeitig ausgeschlagen.

Die gesetzliche Frist zur Ausschlagung beträgt allerdings nur sechs Wochen. Und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall erfahren. Das ist nicht viel Zeit, wenn man bedenkt, dass bei einem Sterbefall die vielen Erledigungen auf Hinterbliebene nur so einprasseln und sich so mancher wie in Trance fühlt. Zeitabläufe und Fristen geraten da schon mal ins Hintertreffen. Wenn man überhaupt imstande ist, daran zu denken…

Das sollten Sie tun:

  • Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Schulden vorhanden sind (z. B. Kredite, unbezahlte Rechnungen, weitere Verbindlichkeiten)

  • Sprechen Sie innerhalb der Familie offen darüber, fragen Sie danach – niemand möchte einfach so Schulden aufgebrummt bekommen

  • Überlegen Sie, ob bei Unsicherheiten oder komplizierten Familienkonstellationen ein Anwalt Sinn macht

  • Die Ausschlagung erfolgt persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar – die Amtsgerichte geben hier kompetent Auskunft, man kann dort als Hinterbliebener anrufen

Wenn Sie die erwähnte 6-Wochen-Frist versäumen, gilt das Erbe automatisch als angenommen – inklusive aller Verbindlichkeiten. Man erbt also Schulden, wenn der Verstorbene noch Schulden hatte.

3. Schadensfreiheitsrabatt der Versicherung übertragen lassen

Ein Punkt, der oft völlig übersehen wird: der Schadensfreiheitsrabatt (SFR) bei Kfz-Versicherungen. Wenn Sie bislang das Auto über den Rabatt eines Angehörigen versichert haben – etwa von Mutter, Vater oder Ehepartner – können Sie diesen nach dem Todesfall übernehmen. Viele wissen das nicht und stehen dann, wenn sie erstmalig ein Auto über sich selbst versichern, teuer da.

Das sollten Sie wissen:

  • Der Rabatt kann meist auf nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) übertragen werden

  • Voraussetzung: Sie haben das Fahrzeug tatsächlich genutzt

  • Die Übertragung muss zeitnah bei der Versicherung beantragt werden, meist gelten 12-Monats-Fristen

Das im Vorab zu besprechen und die Schadensfreiheitsklasse plus Versicherungsnummer schon zu Lebzeiten zu kennen, spart sehr viel Geld. Denn wer neu bei einer Kfz-Versicherung einsteigt, wird häufig hoch eingestuft. Sprich: Es wird teuer.

Fazit: Vorsorge erspart Stress und Kosten

Deshalb behalten Sie diese drei genannten Themen im Auge und klären Sie sie unbedingt zu Lebzeiten. Das muss auch nicht unangenehm sein, denn den meisten Familienmitgliedern ist es wichtig, dass ihre Hinterbliebenen im Fall des Falles keine Lasten aufgebürdet bekommen. Insofern muss es keinem unangenehm sein, diese Angelegenheiten zur Sprache zu bringen.

Mehr zum Thema finden Sie auch hier.

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