Dienstag, 15. Oktober, 2024

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Lokalverbot für unter 12jährige – Heftige Diskussionen im Netz

“Kein Zutritt für Kinder unter 12 Jahren” – mit diesem Lokalverbot hat die Wirtin des Restaurants Schipperhus im Ostseebad Dierhagen (Mecklenburg-Vorpommern) eine kontroverse Diskussion im Netz entfacht, die bis heute anhält.

Warum die Wirtin des Lokals diese drastische Entscheidung fällt, legt sie in einem Interview ausführlich dar. Auch eine Mitarbeiterin von ihr bezieht Stellung und spricht von beschmierten Wänden, von vergossenen Saucen, vom Essen, das unter den Tischen liegt. Alles angerichtet von Kindern, die – so hört man es raus – entweder schlecht erzogen sind oder deren Eltern sie gewähren lassen.

Lokalverbot sorgt für heftige Kontroversen im Netz

Inhaberin Ricarda Bibl weist im Zusammenhang mit ihrem Lokalverbot für Kinder unter 12 auch darauf hin, dass man weder die Kinder der Gäste erziehen will, noch die Verantwortung übernehmen möchte, wenn Kinder, die im Gastraum herumstreifen von einer heißen Speise verbrüht oder gar von der harten Schwingtür von der Küche zum Restaurantbereich verletzt werden.

Diese Argumente sind mehr als nachvollziehbar, allerdings werden viele Tausende andere Lokale im Land dieselben Probleme haben. Einen Ausschluss für Kinder leisten sich aber nur wenige Gaststätten.

Interessant ist, was die User der Community URBIA sagen. Die Seite ist eine gut besuchte Anlaufstelle im Netz, wenn es um Themen wie Familie, Liebe, Partnerschaft, Trennung und Freundschaft geht.

Die Meinungen gehen auseinander

Logisch, dass es die Entscheidung der Wirtin aus Dierhagen auch bis in die Diskussionsstränge des Portals geschafft hat. Auf urbia.de gehen die Meinungen zum Zutrittsverbot für U-12jährige erwartungsgemäß total auseinander. So wie auch auf anderen Seiten im Web, wo das Thema hohe Wellen schlägt.

In der erwähnten Community äußert sich Userin “Pinco2810” beispielsweise wie folgt:

“Ich finde die Begründung der Inhaberin schlüssig. Die Mitarbeiter müssen nunmal nicht bei ihrer Arbeit behindert oder irgendwelche Wände oder Inventar beschmiert werden, während die Eltern am Smartphone sitzen und die Kinder unbeaufsichtigt tun und lassen können, was sie wollen. Es ging nicht ausschließlich um Ruhe. 
Wenn wir mit unseren Kindern ins Restaurant gehen, dann haben sie von kleinauf gelernt, sich zu benehmen, d.h. flüstern, sitzen bleiben und maximal ordentlich in die Spielecke gehen ohne jemanden zu belästigen oder zu behindern. Ein Restaurant ist schließlich kein Indoorspielplatz. Wir sind schließlich Gast. Und von Gästen bei uns zu Hause erwarte ich schließlich auch einen respektvollen Umgang mit unserem Zuhause. Das einzig negative an der ganzen Sache: Es werden pauschal alle U12-jährigen ausgeschlossen.”

Da hat die Frau definitiv recht, denn: Der Ausschluss betrifft ja nunmal alle Kinder. Auch die erzogenen. Dass das für Unmut sorgt – erst recht in einem Ostseebad, das für Familienfreundlichkeit steht – verwundert nicht.

Diskriminierte Kinder?

Ein interessantes Posting hat in der URBIA-Diskussion auch Userin “viennawife” veröffentlicht, Zitat:

“Ich finde es unmöglich. Kinder sind Menschen und sie werden aufgrund ihres Alters diskriminiert. Was wäre, wenn das Restaurant sagt, wir sind ein hippes Lokal. Menschen über 60 stören. Die tun sich oft schwer beim Essen und überhaupt kein schöner Anblick. Unsere Gäste sollen die Illusion ewiger Jugend haben. Da wäre der Aufschrei sicher groß. Und keiner würde sagen ja, ja Hausrecht. Es gibt ja noch andere Restaurants, müssen ja nicht gerade dorthin gehen. Wenn sich Gäste egal welchen Alters daneben benehmen, sind sie hinauszubitten. Sonst haben alle Menschen Zutritt.”

Auch an dieser Meinung ist viel dran.

Der Wirtin steht das Hausrecht zu

Die beiden Kommentare stehen stellvertretend für die Kontroverse im Netz, die noch immer tobt und die wohl auch nie wirklich abreißen wird. Spätestens, wenn Eltern, die von dieser Regelung nichts wissen, in das besagte Lokal mit Kindern gehen wollen und abgewiesen werden, kann man davon ausgehen, dass immer wieder neue Diskussionen über dieses Verbot entfacht werden.

Doch wie etliche Webnutzer sagen: Die Wirtin hat das Hausrecht. Und somit durchaus die Befugnis, zu sagen, welche Gäste sie haben will und welche nicht. Letztlich muss sie es wissen und dann natürlich auch mit den Entscheidungen der Gäste, das Restaurant zu besuchen oder eben nicht, leben.

Quelle: urbia.de

Bild: stock.adobe.com / kolinko_tanya

 

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