Er war und ist für Millionen Menschen hierzulande seit Jahrzehnten ein Ärgernis: Der Schufaeintrag. Einmal in die “Fänge” dieser Auskunftei geraten, können einen im täglichen Leben viele Nachteile entstehen. Ist es vielleicht noch verkraftbar, wenn man aufgrund einer negativen Schufa keinen Vertrag beim Wunsch-Telefonanbieter bekommt, so schaut es schon ganz anders aus, wenn man eine Wohnung zur Miete sucht. Und die wegen der Schufa nicht bekommt.
Gerade im Zusammenhang mit Mietwohnungen, die hierzulande mehr und mehr zur Mangelware werden, kann ein negativer Schufaeintrag alles ins Wanken bringen. Denn bekanntlich wollen viele Vermieter heutzutage ganze Bewerbungsmappen potentieller Mieter sehen – (gute) Schufa inklusive.
Eine negative Schufa vereitelt oft die Anmietung einer Wohnung
Wer hier nicht liefern kann, ist raus. Selbst wenn der Eintrag bei der Schufa Jahre her ist. Ein Zustand, für den die Bezeichnung “Ärgernis” viel zu harmlos ist.
Jetzt aber kann mancher aufatmen, denn in Sachen Schufa gibt es neue Regeln. So berichtet BILD in seiner Onlineausgabe am 28.3.23 in diesem Zusammenhang folgendes:
“(…)Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher schaffen, teilte eine Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mit. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt gegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten. Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.(…)”
Dass es überhaupt so weit kam, dürfte man Medienberichten zufolge einem Mann, der früher selbständig war und wegen einer negativen Schufa eine Mietwohnung nicht bekam, zu verdanken haben.
Einstiger Selbständiger klagte
bild.de schreibt hierzu:
“(…) Anlass für die Diskussionen um eine Verkürzung der Speicherdauer ist der Fall eines früheren Selbstständigen aus Norddeutschland. Er musste 2013 Insolvenz anmelden. 2019 wurde ihm die Restschuldbefreiung erteilt und in das bundesweite Insolvenzportal eingetragen. Dort können die Informationen ein halbes Jahr lang eingesehen werden. Die Schufa rief die Daten ab und speicherte sie. Der Mann bekam nach seinen Angaben deswegen eine Mietwohnung nicht. Er beantragte, dass die Schufa seine Daten löschen solle. Diese weigerte sich aber und berief sich auf die Verhaltensregeln für Wirtschaftsauskunfteien. Demnach werden solche Daten drei Jahre lang gespeichert und danach automatisch gelöscht. Der Mann klagte gegen die Schufa und das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gab ihm recht. Es entschied, dass die Schufa seine Daten nur ein halbes Jahr lang speichern dürfe.(…)”
Nun – eine Entscheidung, die vor dem Hintergrund vieler anderer Datenschutzbestimmungen längst überfällig war. Wer bislang bei der Schufa gespeichert ist, sollte jetzt nicht zögern und sich dort erkundigen, wie es mit seinen Daten ausschaut.
Quelle: bild.de vom 28.3.23
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