Freitag, 10. Oktober, 2025

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Gerichtsvollzieher pfändet Lilly Becker auf Oktoberfest – kein Einzelfall!

Eine Begegnung mit dem Gerichtsvollzieher ist wohl für die meisten Menschen ebenso unangenehm, wie der Besuch beim Zahnarzt. Auf beides kann man zumeist gut verzichten. Doch das Leben ist leider kein Ponyhof, weshalb der Kontakt mit einer amtlichen Vollziehungsperson, die Geld oder Wertgegenstände eintreiben will, für Millionen Menschen hierzulande unvermeidlich ist.

Kein Promi-Bonus beim Gerichtsvollzieher

Und so wie vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, so sind sie es auch vor dem Gerichtsvollzieher. Einen Promi-Bonus gibt es nicht. Das musste aktuell auch Lilly Becker erfahren, die ehemalige Partnerin des Tennisprofis, die mit ihrem Ex-Frau-Status durch die Lande tingelt. So war sie auf dem Oktoberfest zu Gast und wurde ausgerechnet beim Fassanstich von einer Gerichtsvollzieherin überrascht.

spiegel.de schreibt zu der Situation folgendes:

„(…)So hatte sich Lilly Becker, 49, den Start des Oktoberfestes wohl nicht vorgestellt. Kurz bevor sie im Wildstuben-Zelt das Fass anstechen sollte, überraschte sie ein Gerichtsvollzieher, wie RTL und »Bild« übereinstimmend berichteten. Demnach musste Becker eine offene Rechnung begleichen. Laut »Bild«  schuldete Becker »Axel Springer nach einigen juristischen Auseinandersetzungen, die sie verlor, seit längerer Zeit einen fünfstelligen Betrag. Weil sie trotz etlicher Aufforderungen nicht zahlte, kam es jetzt beim Oktoberfest-Auftakt zur Zwangsvollstreckung.«(…)“ 

Die Pfändung bei der Becker-Ex war eine klassische Taschenpfändung.

Taschenpfändung – was ist das eigentlich?

Was es damit auf sich hat, erklärt in einem Interview – ebenfalls auf spiegel.de – eine Gerichtsvollzieherin aus Sachsen-Anhalt, für die diese Vorgehensweise eher Alltag denn etwas Außergewöhnliches ist. Zitat:

„(…)Jemanden auch mal im öffentlichen Raum abzupassen oder aufzusuchen, ist keine Seltenheit in meinem Beruf. Gerade dann, wenn man den Schuldner vorher nicht erreicht hat, kann man auch diesen Weg gehen. Wenn man dann noch davon ausgeht, dass jemand bei einer Gelegenheit Bargeld oder Wertsachen bei sich hat, gibt es einen klassischen Taschenpfändungsauftrag. Der Gläubiger beauftragt also den Gerichtsvollzieher: Wenn du den Schuldner antriffst, muss er seine Taschen leer machen, um Bargeld und Wertsachen zu pfänden.(…)“

Doch auch für Vollstreckungsbefugte gibt es in diesem Zusammenhang seltsame Situationen, wie in dem Interview weiterhin zu lesen ist.

Selbst im Zirkus wird durch Gerichtsvollzieher vollstreckt

Gefragt nach dem kuriosestem Ort, an dem sie einmal gepfändet hat, antwortet die Gerichtsvollzieherin:

„(…)Das war eine Kassenpfändung bei einem Zirkus. Da hatte der Gläubiger mitgeteilt: Okay, am Freitagabend um 20.30 Uhr wird der Geld eingenommen haben. Und dann bin ich hingefahren und habe die Kasse gepfändet. Solche Kassenpfändungen kommen durchaus öfter vor, etwa auf Volksfesten oder an Messeständen.(…)“

Wer also mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers rechnet, muss definitiv davon ausgehen, dass diese auch dann auftauchen, wenn man sie nicht erwartet. Eine Erfahrung, die mit Matthias Reim auch ein anderer Prominenter gemacht hat. Der Sänger, der nach seinem „Verdammt, ich lieb Dich“-Hit erst mal finanziell abstürzte, wurde gar im Backstagebereich der Bühne gepfändet.

Die eigenen Finanzen haben Priorität!

Diese Tatsachen zeigen einmal mehr, dass man Post vom Gerichtsvollzieher nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Zumal sich mit Ratenzahlungen oder Privatinsolvenz-Verfahren einige Lösungen finden lassen – zusammen mit dem Gerichtsvollzieher. Ihn als Feind zu sehen, ist eine ganz schlechte Idee. Kooperation ist auf einem solchen heiklen Terrain mehr als angesagt.

Und um danach wieder in bessere finanzielle Fahrwasser zu kommen oder erst gar nicht in eine Schuldenfalle hinein zu geraten, sollte man durchaus etwas Zeit in das Thema „Finanzen“ stecken. Ob durch Eigenrecherche, Experten, Videos oder Artikel – die Auswahl ist groß. Nur: Tun muss man (FRAU) was.

Nicht erst, wenn es „brennt“!

Quelle: spiegel.de vom 21. und 22. September 2025

Bild: picture alliance / dpa | Horst Galuschka

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