Donnerstag, 21. November, 2024

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Albtraum Rache: Ex-Mann stellt intime Daten seiner Verflossenen online

Sich nach dem unschönen Ende einer Beziehung eiskalt rächen: Diesen Gedanken habe viele Männer und Frauen. Vor allem wenn das Thema Fremdgehen im Spiel war, überlegen Betrogene schon mal, wie sie dem Ex-Mann oder der Ex-Frau per übler Rache “eins auswischen” können.

Doch glücklicherweise bleibt es zumeist bei Gedankenspielen. Die auch okay sind, solange man sie nicht in die Tat umsetzt. Leider belassen es aber etliche Herzschmerz-Gepeinigte dann doch nicht dabei, sich in Sachen Rache nur dem Kopfkino hinzugeben.

Immer wieder machen in die Tat umgesetze Racheaktionen in Liebesangelegenheiten Schlagzeilen. So auch aktuell wieder, wo ein Ex-Mann seiner Verflossenen besonders übel mitspielte.

Ex-Mann veröffentlichte aus Rache intime Daten der Verflossenen im Web

Das Internetportal infranken.de berichtete Ende April 2022 unter anderem wie folgt über den fiesen Fall:

“(…)Ein Mann aus dem Raum Coburg hat nach der Scheidung von seiner Ehefrau eine Rache-Website im Internet mit wüsten Beschimpfungen und privatem Foto erstellt.(…)Obwohl die Klägerin und der Mann bereits seit dem Jahr 2014 geschieden seien, sei ihr Verhältnis “weiterhin nachhaltig zerrüttet”, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts Coburg zu dem Fall. Der Mann habe eine Internetseite unter dem Vor- und Nachnamen seiner Ex-Frau betrieben und dort Inhalte über sie veröffentlicht, so das Gericht. Dabei sei der Eindruck entstanden, die Frau selbst habe das veranlasst, erklärt das Landgericht Coburg. Der Mann hatte die Klägerin demzufolge auch als “vollkommen dumm”, als “Diebin”, “Lügnerin” und “Betrügerin” bezeichnet. Außerdem veröffentlichte er ein Foto, “auf dem das Gesäß der Klägerin nahezu unbekleidet zu sehen war”, so das Gericht. Die Seite aufgeben und das Foto löschen – das tat der Mann demnach nicht, obwohl ihn seine Ex-Frau mehrmals dazu aufgefordert hatte.(…)”

Aufgrund dieses wirklich harten Tobaks sollte man meinen, dass das Gericht umfänglich im Sinne der derartig bloßgestellten Frau urteilte, doch so war es leider nicht.

Laut Gericht kein schwerer Eingriff in private Sphäre…

Im erwähnten Beitrag ist dazu weiter zu lesen:

“(…)Eine Geldentschädigung bekommt die Frau aber nicht, da es sich laut Gericht nicht um einen “schweren Eingriffen in die Intim- oder Privatsphäre” gehandelt habe. Ein “mit Tangaunterwäsche bekleidetes Gesäß” sei nach der Entscheidung des Gerichts beispielsweise “in wöchentlich erscheinenden Werbeprospekten nichts Ungewöhnliches”. Auch habe der Ex-Mann sie nicht zu “einem bloßen Lustobjekt” machen wollen. “Wegen ihres engen Zusammenhangs mit einer Aussage der Klägerin als Zeugin in einem Strafverfahren sah das Gericht auch in den ehrenrührigen Bezeichnungen der Klägerin durch den Beklagten die Schwelle zu einer strafbaren Beleidigung noch nicht überschritten”, erklärt das Landgericht Coburg. Der Mann müsse aber die Rechtsanwaltskosten der Klägerin teilweise übernehmen.”

Dass das öffentliche Bloßstellen der Ex-Frau vom Gericht mit freizügigen Bildern in Prospekten verglichen wird, mutet mehr als irritierend und befremdlich an.

Das Urteil schreckt Nachahmer bestimmt nicht ab!

Ebenso die absolut milde Strafe, zu der der Mann verurteilt wurde.

Diese dürfte nicht gerade als Abschreckung für rachsüchtige Männer, die vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt schon an einer fies-schmierigen Aktion tüfteln, dienen.

Schade, dass die Justiz im Zusammenhang mit so einer infamen Aktion so milde urteilt. Zukünftigen Nachahmern in Sachen Rache wird es nämlich damit ein Stück weit leicht gemacht!

Bild (Symbolfoto): pexels.com / Karolina Grabowska

Quelle: infranken.de vom 24.04.22

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