Pullover, Schrankwände, Deko, Autos, Bücher – auf ebay-kleinanzeigen gibt es wohl nichts, was es nicht gibt. Für viele ist das Portal längst zur Haupteinkaufs-Quelle geworden, wenn es um Haushaltsgegenstände, Möbel oder hochwertige Designerklamotten geht.
Ebenso gibt es eine Menge Menschen, die kontinuierlich privat auf ebay-kleinanzeigen inserieren. Indem sie etwa Kinderkleidung, aus denen der eigene Nachwuchs rausgewachsen ist, verkaufen. Oder Spielzeug.
Verkäufe auf ebay-kleinanzeigen können steuerpflichtig sein
Bislang waren derlei Deals steuerfrei, doch das wird sich ändern. Nunmehr tritt nämlich ein neues Gesetz in Kraft, dessen Name schon eine Zumutung ist: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Abgekürzt und im guten Amtsdeutsch heißt es dann PStTG.
bild.de veröffentlichte in einem Artikel vom 4. Januar 2023, was sich hinter dem Zungenbrecher verbirgt:
“(…)Wer auf Online-Portalen privat Ware verkauft hat, konnte damit bislang ein einträgliches Geschäft machen – das mitunter sogar steuerfrei war. Doch mit Beginn des Jahres 2023 müssen auch Privatanbieter den langen Arm des Finanzamts fürchten. Grund: Mit Jahresbeginn tritt das Plattformen-Steuertransparenzgetz in Kraft. Man kann sich darüber streiten, was schlimmer ist: der ganze Name oder die Abkürzung PStTG. Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen dazu, die Daten von Verkäufern an den Fiskus zu übermitteln.(…)Im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht, dass eine „große Anzahl von Personen und Unternehmen“ digitale Plattformen „zur Erzielung von Einkünften“ nutze. Dabei bestehe der Verdacht, dass viele die Einkünfte gar nicht an das Finanzamt melden. Deshalb gilt von nun an: Verkaufen Sie über 30 Artikel pro Jahr oder nehmen mehr als 2000 Euro ein, muss der Plattform-Betreiber Ihre Daten an den Fiskus weiterleiten. Die Behörde nimmt dann mitunter Ihre Steuererklärung genauer unter die Lupe.(…)”
Wer also Artikel in hoher Zahl auf Portalen wie ebay-kleinanzeigen verkauft, könnte demnächst den einen oder anderen Euro mehr ausgeben müssen – für Steuern.
Quelle: bild.de
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