Zu schnell gefahren, falsch geparkt oder auf der Autobahn über eine verbotene Spur gedüst: Das war nie billig und eine Verkehrssünde obendrein. Doch mit den Regeln, die ab dem 28. April 2020 gelten, werden die Bandagen in diesem Zusammenhang noch mal ein Stück weit mehr angezogen.
Fahrverbote werden nach neuen Bußgeld-Regeln schneller verhangen
So gibt es beispielsweise ab sofort schon ein Fahrverbot, wenn man innerorts die Geschwindigkeit ab 21 km/h überschreitet und außerhalb von Ortschaften ab 26 km/h.
Aber auch das Parken auf Radwegen, Gehsteigen und Behindertenparkplätzen wird nunmehr härter geahndet als bisher.
Gut beraten ist deshalb der, der sich mit dem neuen Bußgeldkatalog rasch auseinandersetzt, denn: Wie schnell ist es passiert, dass man doch zu schnell fährt, es aber selbst gar nicht als zu schnell empfindet. Wer dann noch beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, hat rasch schlechte Karten.
Unbedingt informieren!
Insofern: Lieber informiert sein als zur Kasse gebeten zu werden. Oder gar ohne Führerschein dazustehen.
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