Absurde Fälle in Sachen Abmahnung werden immer wieder bekannt. Und das nicht nur auf nachvollziehbarem Terrain, wie eine vergessene Copyright-Angabe oder ein verletztes Urheberrecht. Nein – auch im Zusammenhang mit profanen Namen, die überall auf der Welt vergeben werden und geläufig sind, lässt sich in Sachen Abmahnung offenbar sehr gutes Geld verdienen. Diese bittere Erfahrung musste jetzt eine Gründerin aus der Modebranche machen, die eines ihrer Taschen-Modelle “Frida” genannt hat.
Gründerin bekam Post vom Anwalt
Die junge Unternehmerin – Nina Grabmeir -, die online Schuhe und Taschen vertreibt, bekam prompt Anwaltspost. bild.de berichtete über den Fall am 30. Mai 2022 wie folgt:
“(…)Anfang März bekam Grabmeir eine Abmahnung der „Frida Kahlo Corporation“ aus Panama. Die Gesellschaft hat sich den Namen der berühmten Malerin († 1954) schützen lassen.(…)Am 5. Mai stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür.“ Mit einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart. Sollte Grabmeir noch einmal den Namen „Frida“ benutzen, drohen ihr bis zu 250 000 Euro Strafe – oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Nina Grabmeir hat das nicht nur Nerven gekostet – sondern auch viel Geld: „3000 Euro – plus Anwaltskosten.“ Die Tasche hat sie von der Seite genommen.(…)”
Bitter, bitter! Zumal es hier um einen Namen geht, den es – wie eingangs schon erwähnt – weltweit unzählige Male gibt. Außerdem: Es wird nun auch nicht die Mehrheit der Menschen sein, die den Namen “Frida” sofort mit Frida Kahlo in Verbindung bringt…
Wer sich jetzt sagt, dass doch Vornamen im Leben nicht als Marke geschützt sein können, hat die Rechnung ohne die komplizierte Juristerei gemacht – das ist nämlich durchaus möglich.
Auch ein Vorname kann als Marke geschützt sein
Auf die Frage, ob man einen Vornamen als Marke schützen lassen kann, spuckt GOOGLE folgende Antwort aus:
“Vorname = Marke? Ja – Vornamen können auch als Marke geschützt sein. Jedenfalls ist das kein Eintragungshindernis. Es gibt zahlreiche Vornamen, die als Marken eingetragen sind – für diversen Warenklassen, oftmals aber im Bereich Bekleidung.”
Im Zweifel sollte man also unbedingt recherchieren, bevor man einen Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung vergibt. Das gilt insbesondere für junge Gründer, denen eine Kostenrechnung vom Anwalt durchaus weh tut.
Lieber im Vorab einen Fachanwalt kontaktieren
Doch auch Unternehmen mit mehrjähriger Präsenz am Markt dürften solche Rechtsstreitigkeiten nerven, zumal auch sie nicht geschützt sind vor dreisten Markenansprüchen. Erst kürzlich traf es ein Brauhaus in Sachsen.
Wer also auf Nummer sicher gehen will, ob der Name, den er geschäftlich nutzen möchte, problemlos am Markt zu führen ist, der konsultiert am besten einen Fachanwalt für diese Thematik.
Lieber im Vorhinein ein paar Mark an einen Spezialisten ausgegeben, als im Nachgang finanziell richtig bluten. Vor allem Gründer sollten diesen Kostenpunkt vor Markteintritt mit einkalkulieren. Und sich unbedingt auch mit entsprechender Lektüre eindecken und lesen!
Letztlich spart es nicht nur Geld, sondern auch Nerven, die die besagte Gründerin definitiv gelassen hat!
Mehr zum Thema “Gründerin” finden Sie bei uns hier.
Quellen: bild.de vom 30. Mai 2022 und google.de vom 28. Oktober 2020
Bild: pexels.com / Towfiqu barbhuiya
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