Samstag, 23. November, 2024

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In der Krise Wohngeld beantragen – wer bekommt den Mietzuschuss?

Deutschland ächzt unter der Inflation: Preisexplosionen bahnen sich in allen Bereichen den Weg in die eigene Geldbörse und werden bei vielen Leuten zu einem ernsthaften Problem. Nun ist zum 1. Januar 2023 eine Reform in Sachen Wohngeld angekündigt, um so viele Menschen wie möglich mit Blick auf die immens steigenden Energiekosten zu entlasten. Doch wer hat Anspruch auf das Wohngeld und kann den Mietzuschuss beantragen?

Der Mitteldeutsche Rundfunk hat auf der Website seines Jugendradios MDR Jump hierzu übersichtliche Tipps zusammengetragen.

Wohngeld gegen steigende Energiekosten – so wird der Mietzuschuss berechnet

Darin heißt es:

“(…)Bei der neuen Reform, die laut Scholz zum 1. Januar 2023 kommen wird, sollen eine Klima -, sowie Heizkostenpauschale dauerhaft integriert werden. Wohngeldberechtigte werden demnach einen nach der Haushaltsgröße gestaffelten pauschalen Heizzuschlag pro Quadratmeter-Wohnfläche bekommen. Auch die Miethöchstbeiträge sollen angehoben werden. In Zukunft werden also auch teurere Mieten akzeptiert.(…)”

Doch wer genau hat denn nun Anspruch auf das Geld, dessen Höhe von Einkommen, Miethöhe und Haushaltsgröße abhängt?

Wer hat Anspruch auf das Geld?

Zitat: “(…)

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als zwei Wohnungen) bewohnen
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Untermieter eines Wohnraums
  • Heimbewohner mit unbefristeten Aufenthaltswunsch (im Sinne des Heimgesetzes)
  • Mietähnlich Nutzungsberechtigte (z.B. Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechtes)
  • Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus (nur im Falle, dass sie keinen Lastenzuschuss beantragen können)
  • Inhaber einer landwirtschaftlicher Vollerwerbsstelle(…)”

Zum vorletzten Punkt: “Lastenzuschuss”.

Was sich hinter dem sperrigen Begriff, der für Besitzer einer Immobilie wichtig ist, spuckt Google im Handumdrehen aus.

Auch Eigentümer von Immobilien haben eine Chance auf Unterstützung

Nämlich:

” Lastenzuschuss beim Wohngeld – Eigenheim. Nicht nur Mieter sondern auch Eigentümer einer Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld in Form des Lastenzuschusses. Der Wohngeld Lastenzuschuss wird nur gewährt, wenn die Immobilie selbst und zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.”

Da hier der Amtsschimmel wiehern könnte, empfiehlt es sich, sich schlau zu machen. Das kann ein Anruf bei der zuständigen Behörde oder/und die Internetrecherche sein.

Eine erste Orientierung bietet der Wohngeldrechner im Web, bei dem man die entsprechenden Eckdaten eingibt und so schon mal ein Ergebnis bekommt. Das man aber definitiv mit der zuständigen offiziellen Stelle abklären sollte!

Unbedingt schlau machen!

Nur so hat man Gewissheit, in welcher Höhe einem das Wohngeld in Form von Mietzuschuss oder Zuschuss zum Wohnen im eigenen Haus/Eigentumswohnung zusteht.

Wer also mit steigenden Kosten im Zusammenhang mit steigenden Energiekosten & Co. zu kämpfen hat, sollte sich in Sachen dieser staatlichen Finanzspritze unbedingt schlau machen. Denn auch wenn der Betrag vielleicht auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist: Momentan dürfte alles gefragt sein, was die finanzielle Alltagslast abmildert.

Quelle: mdrjump.de

Bild: stock.adobe.com / ChBsc

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