Donnerstag, 18. April, 2024

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„Zuhause-im-Glück“: Teilnehmer bekommen Steuerhilfe – reicht das?

Die Schlagzeilen um die „Zuhause-im-Glück“-Teilnehmer, die sich mit hohen Finanzamt-Forderungen konfrontiert sehen, schlugen hohe Wellen. So hat beispielsweise der bekannte TV-Moderator Peter Escher auf seiner Facebook-Seite auf diese Fälle aufmerksam gemacht, wonach die Familien, die bei der beliebten Fernsehsendung ein wunderschönes Zuhause vom Sender (RTL II) bekommen hatten, nun verzweifelt sind.

Der Grund: das Finanzamt sieht naturgemäß die Verschönerungen und Sanierungen in den jeweiligen Immobilien, die in den einzelnen Folgen im Mittelpunkt standen, als einen Erhalt an, auf den Steuern gezahlt werden müssen.

Mehrere zehntausend Euro, so berichteten sowohl Peter Escher als auch andere Medien, sollen wohl bei so mancher Familie, die sich über das neue Zuhause gefreut hat, im Raume stehen.

Nun wird Hilfe versprochen. Aber nicht etwa in Form von Geld, sondern durch einen Steuerberater, der vom Sender gestellt wird und den betroffenen Familien, die jetzt eher im „Zuhause-im-Pech“ sitzen, zur Seite stehen soll.

So ist auf express.de zu lesen:

„Verzweifelt wenden sich einige Hausbesitzer an die RTL2-Renovierungsshow „Zuhause im Glück“ – klar, die will ja eigentlich auch Familien in Not helfen. Prompt rückt ein Handwerker-Team an und nimmt sich die in die Jahre gekommenen Häuser der Kandidaten vor. Im Handumdrehen entstehen so schicke neue Heime. Doch für einige Teilnehmer der Show kommt später das böse Erwachen – nämlich dann, wenn sich das Finanzamt meldet.(…)„Bild“ berichtet vom Fall einer Familie, die nach ihrer Teilnahme vor drei Jahren jetzt 35.000 Euro Steuern nachzahlen muss. Für das Finanzamt ist die Sache eindeutig.

Die Auftritte der Familien stehen in einem „gegen­seitigen Leistungs­verhältnis“. Für ihre schauspielerische Arbeit erhalten die Kandidaten in der Sendung eine sanierte Wohnung. Und darauf müssen Steuern gezahlt werden. Laut der Zeitung sind mindestens sechs Familien von hohen Forderungen betroffen.(…)Die Macher der Sendung reagieren jetzt. Wie die Zeitung berichtet, erhalten die Betroffenen Hilfe von einem Steuerberater. Zudem sollen künftige Kandidaten noch besser darauf hingewiesen werden, dass nach der Sendung Post vom Finanzamt droht. Bisher habe das lediglich als Klausel in den Verträgen gestanden.”

Nun ja – ein Steuerberater, das ist gut und schön und sicherlich zunächst hilfreich. Aber ob dieser es schafft, die monströsen Finanzamt-Forderungen für die betroffenen Familien abzuwehren? Jeder, der mit einem Steuerberater zu tun hat oder es mal hatte, weiß, dass das Know-How dieser Experten in Steuerangelegenheiten zwar unabdingbar, aber doch auch begrenzt ist.

Sprich: es dürfte kaum einen Steuerberater geben, der Finanzamt-Forderungen mit einem Handstreich auf Null jonglieren kann. Das heißt, dass – selbst wenn der Profi nachverhandelt – wahrscheinlich wohl auf jeden Fall Kosten auf die einst so glücklichen Sendungs-Teilnehmer zukommen werden. Nur in welcher Höhe, das bleibt erst einmal abzuwarten.

Fair wäre es deshalb, wenn der Sender den betroffenen Familien finanziell zur Seite steht, denn es dürfte kaum helfen, wenn sich – beispielsweise – eine Finanzamt-Forderung am Ende des Tages von ehemals 30.000,00 € auf – sagen wir – 19.000,00 € reduzieren lässt.

Auch solche Summen dürften die Leute, die sich eben tatsächlich „Zuhause-im-Glück“ gefühlt haben, wohl kaum mal eben so aus der Portokasse begleichen können.

Der Sender sollte also reagieren und seine ehemaligen Protagonisten auch über das Stellen eines Steuerberaters hinaus unterstützen.

Nur so ist sichergestellt, dass die Betroffenen auch weiterhin ihr „Zuhause-im-Glück“-Gefühl genießen können!

Bildnachweis: pexels.com

Quellen-Nachweis: https://www.express.de/30572188 ©2018

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